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   BVerwG, 26.03.1962 - I C 56.59   

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https://dejure.org/1962,2503
BVerwG, 26.03.1962 - I C 56.59 (https://dejure.org/1962,2503)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1962 - I C 56.59 (https://dejure.org/1962,2503)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1962 - I C 56.59 (https://dejure.org/1962,2503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als ausländischer Flüchtling - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1958 - I C 122.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1962 - I C 56.59
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist aber darüber hinaus, wenn der Flüchtling nicht aus dem Fluchtland, sondern aus einem anderen Land, in dem er sich bereits jahrelang aufgehalten hat, hierher übersiedelt, notwendig, daß sein Aufenthalt als rechtmäßig im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 [BGBl. 1953 II S. 559 und 1954 II S. 619) anzusehen ist (Urteil vom 25. November 1958 [BVerwGE 7, 333]).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 25. November 1958 [BVerwGE 7, 333]), hat jeder der vertragschließenden Staaten der Genfer Flüchtlingskonvention das Recht, selbständig zu prüfen, ob und inwieweit die Voraussetzungen der Konvention gegeben sind.

  • BVerwG, 13.06.1960 - I C 214.58
    Auszug aus BVerwG, 26.03.1962 - I C 56.59
    Das kann ausdrücklich geschehen (§§ 8 und 11 des Anhangs zur Genfer Flüchtlingskonvention), es kann sich aber auch aus den Umständen ergeben (Urteil vom 13. Juni 1960 - BVerwG I C 214.58 -).
  • BVerwG, 16.01.1962 - I C 18.59

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als ausländischer Flüchtling -

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1962 - I C 56.59
    Der Antrag des ausländischen Flüchtlings setzt bei sinngemäßer Auslegung des § 5 der Asylverordnung (Verordnung über die Anerkennung und Verteilung von ausländischen Flüchtlingen vom 6. Januar 1953 [BGBl. I S. 3]), wie der Senat in seinem Urteil vom 16. Januar 1962 - BVerwG I C 18.59 - ausgesprochen hat, voraus, daß der Flüchtling seinen dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hat.
  • VGH Hessen, 05.10.1989 - 10 TP 336/89

    Möglichkeit der Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Konvention;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat übrigens schon in einem frühen Zeitpunkt (BVerwG, Urteil vom 25. November 1958 - BVerwG I C 122.57 -1' Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 3; siehe ferner BVerwG, Urteil vom' 26. März 1962 - BVerwG I C 56.59 -, Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 5) dahin erkannt, daß jeder der Vertragsstaaten der GK das Recht hat, von sich aus zu prüfen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Anerkennung eines ausländischen Flüchtlings vorliegen, wobei das Anerkennungsverfahren in den einzelnen Vertragsstaaten verschieden geregelt ist.
  • VGH Hessen, 24.03.1988 - 10 UE 2520/85

    Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen

    Der Rechtsanspruch des Flüchtlings auf Anerkennung setzt voraus, daß er seinen dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet genommen hat (BVerwG, Urteil v. 16.01.1962 - I C 18.59 - und vom 26.03.1962 - I C 56.59 -, Buchholz 402.22 Nr. 4 und 5).
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